Wertung zum nicht ausgetragenen Nachholspiel SC Käfertal 2 – TV Waldhof 2 (Oberliga Rhein-Neckar)

Ausgangssituation

Für den 28.06.2026 wurde im Anschluss an den regulären Spieltag der Oberliga Rhein-Neckar (mit 2 Begegnungen) durch den BBPV-Vizepräsidenten Sport, Matthias Ungerer, und den Regional- und Ligaleiter Rhein-Neckar, Patrick Fahner, die Nachholung der am 20.06.2026 nicht stattgefundenen Begegnung SC Käfertal 2 – TV Waldhof 2 angesetzt.

Dieses Nachholspiel wurde erneut nicht ausgetragen, weil der TV Waldhof 2 nach der zweiten Begegnung des regulären Spieltags nach eigenen Angaben aus gesundheitlichen Gründen die Heimreise angetreten hat.

Entscheidung

  • Der TV Waldhof 2 wird gemäß BBPV-Sportordnung Ziffer 12.3.1 Absatz (1) für die Begegnung disqualifiziert.
  • Gemäß Ziffer 12.2 Absatz (2) wird die Begegnung mit 5:0 Spielen und 65:35 Kugelpunkten für den SC Käfertal 2 und mit 0:5 Spielen und 0:65 Kugelpunkten für den TV Waldhof 2 gewertet.
  • Der TV Waldhof 2 hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro an die Ligakasse der Region Rhein-Neckar zu entrichten (Ziffer 12.3.3 Absatz (1)).

Begründung

Aus unserer Sicht kann eine Rücknahme der Disqualifikation gemäß Ziffer 12.3.1 Absatz (2) aus folgenden Gründen nicht angewandt werden:

  • Ziffer 12.3.1 Absatz (2) sieht vor, dass die Mannschaft sich mit dem zuständigen Ligaleiter und der betroffenen Mannschaft wegen einer Nachholmöglichkeit in Verbindung setzt. Der TV Waldhof 2 reiste bereits ab, während der SC Käfertal 2 noch seine reguläre zweite Begegnung spielte. Anstatt auf das Spielende des SC Käfertal 2 zu warten, vermied man eine direkte Klärung des Sachverhalts und schuf voreilig Fakten.
  • Bleibt zusätzlich die Frage, ob die Nennung (ohne tatsächliche Überprüfung) gesundheitlicher Probleme aufgrund der hohen Temperaturen ein unverschuldetes Fernbleiben darstellt. Grundsätzlich enthalten die Ordnungen und Richtlinien des BBPV keine Regelungen zum Umgang mit hohen Temperaturen. Während wir die prinzipielle Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit nicht leugnen, ist die Frage, inwieweit die vorherrschenden Bedingungen mangels vorhandener Regelungen zumutbar sind, hochgradig individuell. Der TV Waldhof 2 entschied jedoch eigenmächtig, zur Nachholbegegnung nicht anzutreten. Er hatte bereits am Morgen in einer Besprechung mit dem Schiedsrichter alle anwesenden Kapitäne der Mannschaften darüber informiert, dass man sich diese Option offenhält. Nach dem 2. Spiel hat der TV Waldhof 2 den Schiedsrichter informiert, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Heimreise antreten und gaben die Mappe mit den Spielberichtsbögen dem Staffelleiter. Ein Ligaspielbetrieb kann auf Dauer nicht funktionieren und sportlich fair bleiben, wenn Mannschaften eigenmächtig über das Zustandekommen einer Begegnung entscheiden. Es ist auch festzuhalten, dass eine Zusammenkunft der Mannschaftsführer aus nicht betroffenen Vereinen keine Legitimation hat, einen Freifahrtschein zu erteilen. Des Weiteren kommt hinzu, dass nicht erkennbar ist, dass zuvor niederschwelligere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der eigenen Spieler ergriffen wurden. Die letzte Partie des TV Waldhof 2 endete um 16:15 Uhr. Der SC Käfertal 2 spielte bis um 17:30 Uhr. Bis also die Nachholbegegnung hätte beginnen können, hätten die Spieler des TV Waldhof 2 mindestens 1,5 Stunden Zeit zur Regeneration gehabt. Es ist davon auszugehen, dass bei einem Spielbeginn um ca. 18 Uhr die wettertechnischen Bedingungen besser waren als zur Mittagshitze während der zweiten Begegnung. Durch die vorzeitige Abreise lässt sich kein Wille erkennen, diese Begegnung möglich zu machen und zu prüfen, ob zum Start der Begegnung zumutbare Bedingungen vorlägen.

Transparenzhinweis

Regional- und Ligaleiter Rhein-Neckar, Patrick Fahner, ist selbst Mitglied und Spieler beim SC Käfertal (in einer anderen Mannschaft). Aus diesem Grund wurde die Entscheidung über den vorliegenden Fall an den BBPV abgetreten. Für den BBPV nahmen BBPV-Vizepräsident Sport, Matthias Ungerer, BBPV-Referent für Liga und Pokal, Peter Jäckel sowie BBPV-Vizepräsident Inneres, Ralf Steidl, als Vertreter des verhinderten BBPV-Präsidenten, Kai Kutsch, an der Abstimmung teil. Patrick Fahner nahm an der Sitzung teil, stimmte bei der Entscheidung aber nicht mit ab. Die Entscheidung fiel bei zwei Zustimmungen und einer Enthaltung. Allen Teilnehmern lagen vorab alle schriftlich eingereichten Stellungnahmen der Vereine, Staffelleiter und des Schiedsrichters zur Sichtung vor. Die Sitzung mit Entscheidungsfindung fand online am 16.07.2026 in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr statt.

Gezeichnet
16.07.2026

Matthias Ungerer (BBPV-Vizepräsident Sport )
Ralf Steidl (BBPV-Vizepräsident Inneres)
Peter Jäckel (BBPV-Referent für Liga und Pokal)
Patrick Fahner (Regional-/Ligaleiter Rhein-Neckar)

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