Änderung der Ranglisten-Richtlinie – erneute Information
Mareike Sturhahn
301 ViewsBaden-Württemberg, Boule, Landesverband, Lizenzturnier, Pétanque, Rangliste, Ranglistenpunkte, Ranglistenturnier, Richtlinie, Turnier
Liebe Mitglieder,
willkommen im Neuen Jahr 2025, ich hoffe, ihr seid gut reingekommen.
Ich möchte euch an dieser Stelle an die Änderung unserer Ranglisten-Richtlinie (Artikel 4) erinnern.
Sie besagt, dass ab der Saison 2025
1. limitierte RL-Turniere nur wie folgt durchgeführt werden dürfen:
„(11) Generell können Turniere nur als Ranglistenturniere gewertet werden, die keiner Teilnehmerbegrenzung (Anzahl) unterliegen. Ausnahmen bilden dabei Turniere, deren Limitierung bei mindestens 64 Mannschaften beginnt, bei Frauenturnieren im Doublette bei mindestens 28 und im Triplette Frauen mindestens 20 Mannschaften.
Sollte die Veranstaltung limitiert ausgeschrieben werden, ist die Anmeldung über die Systeme des BBPV (wie bspw. auch bei Qualifikationsturnieren) obligatorisch. Das technische Anlegen sowie die Veröffentlichung auf der Homepage erfolgen in diesem Fall durch den Generalsekretär, wobei die Aufforderung hierzu durch den Verein erfolgen muss.“
Sollte die Veranstaltung limitiert ausgeschrieben werden, ist die Anmeldung über die Systeme des BBPV (wie bspw. auch bei Qualifikationsturnieren) obligatorisch. Das technische Anlegen sowie die Veröffentlichung auf der Homepage erfolgen in diesem Fall durch den Generalsekretär, wobei die Aufforderung hierzu durch den Verein erfolgen muss.“
2. die Ranglistenturniere bis zum 31.01. bei uns gemeldet werden müssen und der Vorstand dann – bei Konflikten – situativ entscheidet ob nur ein RL-Turnier am gleichen Tag stattfindet oder mehrere:
„(1) Turniere von BBPV Mitgliedern, die für die Rangliste berücksichtigt werden wollen, müssen spätestens zum 31.01. (ab 2025) eines jeden Jahres auf der Verbands-Webseite ausgeschrieben werden. Sollten mehrere Ranglistenturniere auf dasselbe Datum fallen, entscheidet der Vorstand, welches der eingereichten Turniere als Ranglistenturnier gelistet wird.
Nach dem Meldeschluss gemeldete Turniere können in Ausnahmefällen durch den Vorstand genehmigt werden. Dennoch müssen zwischen Veröffentlichung und Turniertermin mindestens 4 Wochen liegen.“.
Nach dem Meldeschluss gemeldete Turniere können in Ausnahmefällen durch den Vorstand genehmigt werden. Dennoch müssen zwischen Veröffentlichung und Turniertermin mindestens 4 Wochen liegen.“.
Als Vorstand werden wir dann über die Anträge Anfang Februar entscheiden und euch Rückmeldung geben.
Euer Thomas
(Vizepräsident Sport)