Finanzen: Erstattung Lizenzgebühren nicht möglich
An unsere Mitgliedsvereine
Durch die Corona bedingt ausgefallenen Sportveranstaltungen sind Euch wichtige Einnahmequellen weggebrochen. Das Vereinsleben ist derzeit auf Sparflamme reduziert, die laufenden Kosten sind das aber nicht immer. Jede/-r Vereinsverantwortliche sucht Einsparmöglichkeiten, wo es geht. Natürlich werden dabei auch die Gebühren des Landesverbandes überprüft. So erreichen uns bereits einzelne Anfragen, ob nicht bei dem komplett ausgefallenen Sportbetrieb eine Lizenz dieses Jahr nicht erforderlich sei und die Lizenzgebühren deshalb unnötig seien.
Dies ist für den Zugang zu Meisterschaften sicher richtig, aber die sogenannten Lizenzgebühren sind eben vor allem die Mitgliedsbeiträge an uns, den Landesverband, und an den übergeordneten DPV. Nach dem Vereinsrecht ist es grundsätzlich verboten und damit gemeinnützigkeitsschädlich, wenn ein Verein bezahlte oder geschuldete Beiträge zurückzahlt oder nicht erhebt.
Dies gilt also auch für Euch und Euren Verein gleichermaßen, falls ein Spieler dieses Jahr seine gezahlten Beiträge von Euch zurückhaben möchte.
Anders ist es mit den Startgeldern für den Sportbetrieb, die natürlich nicht erhoben werden, wenn einzelne oder alle Veranstaltungen abgesagt werden.
In den Fällen, in denen die Ligaregionen bereits Startgelder für Liga und Pokal eingezogen haben, oder Vereine diese Zahlungen von sich aus geleistet haben, werden diese zurückerstattet.
Wir reden derzeit mit den einzelnen Ligaregionen, ob es aus Vereinfachungsgründen sinnvoller ist, die gezahlten Startgelder mit den Startgeldern des nächsten Jahres zu verrechnen. Diese Gespräche laufen derzeit, nach Abschluss werdet Ihr von Euren Ligaleitern Bescheid bekommen.
Ich hoffe, diese Ausführungen schaffen Transparenz und helfen Euch auch in der Diskussion mit Euren eigenen Mitgliedern.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Fischer,
Vizepräsident Finanzen