Klarstellung zur Öffnung der Bouleanlagen
Liebe Boulespielerinnen und Boulespieler,
nach unserem letzten Post zur Lockerung der Corona-Infektionsschutzordnung kamen vielen Fragen auf. Vor allem der Zusatz „Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen: Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist.“ sorgte für viel Verunsicherung und Verwirrung.
Auch Dokumentationspflicht, Hygiene- und Abstandsregeln sind Teil dieser Verordnung. Bitte sorgt dafür, dass Ihr diese Punkte berücksichtigt. Details findet Ihr auf der Webseite des Kultusministerium. Bitte lest den Text aufmerksam durch.
Wir sind in der Klärung mit dem Kultusministerium, interpretieren die Aussage aber aktuell so, dass man spielen darf, aber eben nur in diesen kleinen Gruppen bis 5 Personen. Natürlich hängt dies auch von der Größe Eurer Bouleanlage ab.
Wir empfehlen, sich parallel als Verein an die Kommune zu wenden und für eine individuelle Klärung vor Ort zu sorgen. Sobald wir Neuigkeiten haben, melden wir uns umgehend wieder. Die Situation kann sich durch die Obergrenze und andere Einflüsse jederzeit ändern.
Die „Leitplanken“ des DOSB, ergänzt durch den DPV, den DBBPV und die Landesverbände sowie das Video von Peter Jäckel sind tolle Ideen. Leider hat die Landesregierung gegenüber anderen Bundesländern aber den Gesetzestext schärfer formuliert, daher können beide Optionen zurzeit keine 100%-ige Anwendung finden.