Weitere Lockerung in der Corona-Verordnung Sportstätten zum 02. Juni 2020

Liebe Boulespielerinnen und Boulespieler,
 
Ihr habt es sicherlich schon gelesen oder gehört: Zum 02. Juni 2020 wird die Corona-Verordnung Sportstätten nochmals gelockert. Die neue Fassung findet Ihr beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
 
Was bedeutet das für unseren Boulesport?
 
Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie der Dokumentationspflicht dürfen nun wieder mehr Personen am Trainingsbetrieb teilnehmen. Laut telefonischer Auskunft durch das Kultusministerium ist für uns der Abschnitt 2b mit der 10 qm Regelung wichtig.
 
Allerdings unterliegt die Umsetzung regionalen Unterschieden und der Anordnung der örtlichen Behörden. Bitte lest die neue Fassung daher aufmerksam durch und wendet Euch bei Unklarheiten an Euer Ordnungsamt.
 
Wir befürworten die Empfehlung des DPV, jeweils eine Spielbahn zwischen den Begegnungen frei zu lassen, um die Verordnung sicher einhalten zu können. Zudem halten wir weiterhin an den Leitplanken des DOSB mit den Ergänzungen durch DPV, DBBPV und den Landesverbänden fest, um ein sicheres Spiel zu gewährleisten.
 
Trotz allen Umständen wünschen wir Euch viel Spaß beim Training und bleibt alle gesund!
 
Elisabeth Kamrad, Präsidentin
 

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