Dies ist der Bereich für interessierte Vereine, die die Mitgliedschaft im BBPV erwerben möchten. Dazu haben wir hier einige Informationen, Vordrucke, Formulare bereitgestellt.
Jeder eingetragene Boule-, Boccia- oder Pétanque-Verein oder eine entsprechende Abteilung eines eingetragenen Sportvereins kann auf schriftlichen Antrag ordentliches Mitglied werden.
Folgende Unterlagen sind für die Aufnahme in den BBPV erforderlich:
- Aufnahmeantrag
- SEPA-Lastschrift (das Formular ist im Antrag enthalten)
- Kopie der Vereinssatzung
- Kopie des Vereinsregisterauszug vom Amtsgericht (Registergericht)
- Kopie des Aufnahmeantrags beim Sportbund bei Monovereinen
(Mehrspartenvereine sind in der Regel bereits Mitglied in einem Sportbund)
Mitgliedschaft in den Sportbünden:
Der BBPV ist als Fachverband Mitglied in den folgenden drei Sportbünden (Adressen und Links siehe unten):
- Badischer Sportbund Nord (BSB-Nord)
- Badischer Sportbund Freiburg (BSB Freiburg)
- Württembergischer Landessportbund (WLSB)
Monovereine müssen sowohl die Mitgliedschaft in ihrem Fachverband und im zuständigen Sportbund erwerben.
Die Mitgliedschaft in den Sportbünden ermöglicht die Förderung der Sportgerätebeschaffung und evtl. des Sportstättenbaus aus Mitteln des Landessportplans. Oft ist sie Voraussetzung für Zuschüsse der Gemeinden.
Besonderheiten der einzelnen Sportbünde:
Im Bereich des BSB-Freiburg ist kein besonderer Antrag erforderlich, die Mitgliedschaft dort wird über die Aufnahme in den BBPV erworben.
Im Bereich des BSB-Nord und des WLSB sind Aufnahmeanträge an die zuständigen Geschäftsstellen notwendig. Infos über die erforderlichen Unterlagen bitten wir bei Sportbünden zu erfragen.
Der WLSB verlangt darüber hinaus eine „Unterwerfungsklausel“ in der Satzung seiner Mitglieder mit folgendem Wortlaut:
„Der Verein will die Mitgliedschaft im Württembergischen Landessportbund erwerben und beibehalten. Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und der Mitgliedsverbände des WLSB, deren Sportarten im Verein betrieben werden.“ Es ist deshalb ratsam, bei Neugründungen einen solchen Passus gleich in der eigenen Satzung vorzusehen, um nicht mehrmals zum Amtsgericht (Vereinsregister) zu müssen.
Badischer Sportbund Nord e.V.
Am Fächerbad 5
D-76131 Karlsruhe
www.badischer-sportbund.de
Badischer Sportbund Freiburg e.V.
Wirthstraße 7
D-79110 Freiburg
www.bsb-freiburg.de
Württembergischer Landessportbund e.V.
SpOrt Stuttgart
Fritz-Walter-Weg 19
D-70372 Stuttgart
www.wlsb.de
Der Mitgliedsbeitrag für eingetragene Vereine (e.V.) beträgt pro Jahr und Mitglied (Beitragsordnung, Stand 16.11.2019 – Aussetzung lt. MV 2022):
Der Allgemeinbetrag für
1. Erwachsene mit Lizenz 27,00 Euro
2. Kinder und Jugendliche mit Lizenz 6,00 Euro
3. Erwachsene ohne Lizenz 11,00 Euro
4. Kinder und Jugendliche ohne Lizenz 0,00 Euro
Der zusätzliche Beitrag für Mitglieder ab 18 Jahren:
1. Badischer Sportbund Nord 2,00 Euro
2. Badischer Sportbund Freiburg 4,00 Euro
3. WLSB 0,00 Euro
4. ohne Sportbund-Zugehörigkeit 4,00 Euro
Der BBPV stellt im Auftrag des Deutschen Pétanque Verband Lizenzen aus.
Der Besitz einer Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Landesmeisterschaften, Qualifikation für Deutsche Meisterschaften, Ranglistenturnieren, Ligaspielen und (in der Regel) Turnieren im Ausland.
Lizenzverwaltung
Neue Lizenzen können nur über die Vereine beantragt werden. Der Antragsvordruck muss von dem Antragsteller*in und von einem Vereinsvertreter*in unterschrieben sein. Dem Antrag ist ein mit Namen beschriftetes neueres Passbild beizufügen.
Über die Mitgliedsbeiträge und die Gebühren für die Ausstellung von Ersatzlizenzen erhalten die Vereine im laufenden Jahr eine Rechnung, welche vom angegebenen Konto per Lastschrift abgebucht wird.
Ausstellung, Verlängerung, Anfragen zu Lizenzen werden von der BBPV-Geschäftsstelle bearbeitet.
Lizenzwechsel
Die Verlängerung von Lizenzen ist mit der online Lizenz- und Bestandsmeldung bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres von den Vereinen abzugeben. Die Unterlagen zur Lizenz- und Bestandsmeldung erhalten die Vereine in der 44. KW per E-Mail zugesendet. Die Lizenzwechselfrist endet am 31.12. eines jeden Jahres.
Lizenzantrag
Der Lizenzantrag (pdf) kann heruntergeladen werden: https://petanque-bw.de/service/formulare/
Hilfestellung für eine Vereinsgründnung
Wir möchten vorab betonen, dass wir keine Rechtsberatung in Sachen Vereinsgründung durchführen können. Dennoch ein paar Tipps hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise bei einer Vereinsgründung:
1. Gründungsversammlung
2. Verabschiedung einer Vereinssatzung
3. Notarielle Beglaubigung der Satzung
4. Eintrag ins Vereinsregister/Amtsgericht
5. Antrag (vorläufige) Gemeinnützigkeit beim Finanzamt und dann
6. Antrag auf Aufnahme in den BBPV
7. sowie weiterer Verbände wie der Landessportbünde WLSB, BSB-Nord, BSB-Freiburg
Nachfolgend nun ein paar Mustervorlagen für:
Gründung:
Mustervorlage zur Einladung der Gründungsversammlung
Mustervorlage Gründungsprotokoll
Satzung:
Mustersatzung-Monovereine
Mustersatzung-Mehrspartenvereine
Spendenbescheinigung:
Mustervorlage Spendenbescheinigung
Informieren Sie sich vorab über uns!
Alle wichtigen Informationen wie Satzung, Ordnungen und Richtlinien finden sie unter : https://petanque-bw.de/service/dokumente/
Für Fragen können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden: geschaeftsstelle@bbpv-bw.de